Firmengründung in Ungarn online | Kft gründen ohne Anreise | Dr. Anikó Fischer
In 3 Schritten zur eigenen Firma

Ablauf der Online-Gründung

Der Gesellschaftsvertrag einer ungarischen Kft bedarf zwingend der anwaltlichen Gegenzeichnung. Diesen Schritt übernehme ich für Sie – aus der Ferne.

01

Vorbereitung & Unterlagen

Wir legen gemeinsam Unternehmensgegenstand, Firmensitz und Gesellschafterstruktur fest. Ich erstelle den Gesellschaftsvertrag (*társasági szerződés*) sowie die Geschäftsführerbestellung.

02

Unterschrift per Video-Ident

Die anwaltliche Identifizierung und Unterzeichnung erfolgt über einen gesicherten Videoanruf. Eine Anreise nach Ungarn ist hierfür nicht erforderlich – die Originale senden Sie anschließend per Post.

03

Eintragung & Steuernummer

Ich reiche die Gründung beim Firmengericht (*cégbíróság*) ein. Mit der Eintragung ins Handelsregister erhält Ihre Kft die Steuernummer und auf Wunsch die EU-USt-IdNr.

Tätigkeitsschwerpunkte

Begleitung Ihrer Gründung

Gründung der Kft (GmbH)

Vollständige anwaltliche Begleitung bei der Gründung Ihrer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – auch als Einpersonengesellschaft, bei der Sie alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer sind.

Vertragsentwurf & Gegenzeichnung

Erstellung des Gesellschaftsvertrags und sämtlicher Gründungsunterlagen sowie die gesetzlich vorgeschriebene anwaltliche Gegenzeichnung – auf Wunsch zweisprachig Deutsch-Ungarisch.

Beratung zu Sitz & Konto

Ich berate Sie zum ordnungsgemäßen Firmensitz und zur Eröffnung eines ungarischen Geschäftskontos sowie zu Fintech-Alternativen, falls Sie die Kontoeröffnung ohne Anreise wünschen.

Häufige Fragen

Wissenswertes zur Gründung

Muss ich zur Gründung persönlich nach Ungarn reisen?
Für die Gründung selbst nicht. Die anwaltliche Identifizierung und Unterzeichnung der Gründungsunterlagen kann per gesichertem Video-Ident erfolgen; die unterschriebenen Originale senden Sie anschließend per Post. Lediglich für die Eröffnung eines klassischen Bankkontos ist in der Regel eine einmalige Anreise nötig – alternativ lassen sich Fintech-Lösungen ohne Reise nutzen.
Wie hoch ist das Stammkapital und muss ich es einzahlen?
Das Mindeststammkapital einer Kft beträgt 3.000.000 HUF (etwa 8.300 EUR). Dieser Betrag muss zur Gründung nicht auf ein Bankkonto eingezahlt werden; es genügt eine Erklärung des Geschäftsführers, dass die Mittel der Gesellschaft zur Verfügung stehen.
Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister?
Nach Unterzeichnung aller Gründungsunterlagen erfolgt die Eintragung der Kft in der Regel innerhalb von etwa zwei bis drei Wochen. Steuernummer und – falls benötigt – die EU-USt-IdNr werden im Zuge der Eintragung beantragt.
Muss ich als Geschäftsführer in Ungarn wohnen?
Nein, ein Wohnsitz in Ungarn ist nicht erforderlich. Für eine steuerlich anerkannte Betriebsstätte ist jedoch eine reale wirtschaftliche Präsenz oder lokale Vertretung sinnvoll. Reine Briefkastenkonstruktionen sollten vermieden werden – ich berate Sie zu einer rechtssicheren Gestaltung.
Kontakt aufnehmen

Persönliche & Online-Beratung

Sie planen die Gründung einer ungarischen Firma? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – persönlich in Keszthely oder vollkommen digital und ortsunabhängig.

Telefonnummer +36 30 976 0571
Kanzleiadresse Zeppelin tér 1/a, 8360 Keszthely, Ungarn
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