Immobilienrecht & Erbrecht in Ungarn | Dr. Anikó Fischer
Hauskauf in Ungarn

Ablauf beim Immobilienkauf

Der ungarische Gesetzgeber schreibt beim Immobilienkauf die Mitwirkung eines Rechtsanwalts zwingend vor.

01

Prüfung des Grundbuchs

Vor Unterschrift prüfen wir den aktuellen Grundbuchauszug (*tulajdoni lap*) auf Belastungen, Hypotheken oder eingetragene Rechte Dritter, um böse Überraschungen auszuschließen.

02

Vertrag & Gegenzeichnung

Ich erstelle den zweisprachigen Kaufvertrag (Deutsch-Ungarisch) und nehme die gesetzlich vorgeschriebene anwaltliche Gegenzeichnung vor. Dies kann auch per digitaler Fernidentifikation erfolgen.

03

Grundbuchamt & Steuern

Wir übernehmen die Einreichung beim Grundbuchamt (*földhivatal*), beantragen bei Ausländern die Genehmigung des Regierungsamtes und beraten Sie bezüglich der Grunderwerbsteuer (*illeték*).

Tätigkeitsschwerpunkte

Rechtliche Begleitung am Balaton

Immobilientransaktionen

Vollständige Abwicklung beim Kauf und Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen, Ferienhäusern und landwirtschaftlichen Grundstücken (Zweitwohnsitz oder Auswanderung).

Erbrecht & Schenkungen

Abwicklung ungarischer Nachlassverfahren für Erben aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Entwurf von Testamenten, Schenkungsverträgen und Erbbaurechten.

Direkte Vertretung auf Deutsch

Keine Übersetzungsfehler, keine Missverständnisse. Alle Beratungsgespräche und Verträge werden direkt auf Deutsch geführt, was Ihnen Zeit, Kosten und Sorgen spart.

Häufige Fragen

Wissenswertes

Muss ich für die Vertragsunterzeichnung persönlich nach Ungarn reisen?
Nein, das ist nicht zwingend notwendig. Durch moderne ungarische Digitalverfahren kann ich Ihre Identität per gesichertem Videoanruf überprüfen. Sie können uns bequem per Vollmacht aus der Ferne mandatieren, und wir wickeln den Kauf komplett online ab.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf in Ungarn?
Die Grunderwerbsteuer (*illeték*) beträgt in Ungarn in der Regel 4 % des Verkehrswertes der erworbenen Immobilie. Es gibt jedoch bestimmte gesetzliche Vergünstigungen (z. B. für Erstkäufer oder bei Tauschverträgen), die wir im Einzelfall für Sie prüfen.
Kontakt aufnehmen

Persönliche & Online-Beratung

Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Besuch in unserer Kanzlei telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Wir können Ihr rechtliches Anliegen auch vollkommen digital und ortsunabhängig besprechen.

Telefonnummer +36 30 976 0571
Kanzleiadresse Zeppelin tér 1/a, 8360 Keszthely, Ungarn
Nach oben scrollen