Immobilienkauf am Balaton

Verträge, Gesellschaften und Erbfolge beim Immobilienkauf

Wer erwirbt die Immobilie – Sie allein, gemeinsam mit Ihrem Partner oder eine Gesellschaft? Und was geschieht im Erbfall? Diese Fragen sollten vor dem Kauf bedacht werden, weil sich die Entscheidung später oft nur mit Aufwand ändern lässt.

Erwerb als Privatperson

Der Erwerb im eigenen Namen ist der häufigste Fall. Kaufen mehrere Personen gemeinsam, werden ihre Anteile im Grundbuch eingetragen. Wie die Anteile verteilt werden und wie sich das zum Güterstand von Ehegatten verhält, sollte bewusst festgelegt werden.

Erwerb über eine Gesellschaft

Eine Immobilie kann auch von einer Gesellschaft erworben werden, etwa von einer ungarischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.) oder von einer ausländischen Gesellschaft. Das kann rechtliche, steuerliche und buchhalterische Folgen haben, die sich vom privaten Erwerb deutlich unterscheiden; außerdem entstehen laufende Pflichten der Gesellschaft. Ob dieser Weg in Ihrem Fall in Betracht kommt, lässt sich nur nach Prüfung Ihrer Situation und in Abstimmung mit einer Steuerberatung beurteilen. Allgemeine Informationen zur Gründung finden Sie unter Firmengründung in Ungarn.

Was ein Kaufvertrag typischerweise regelt

  • Kaufgegenstand und mitverkauftes Zubehör, etwa Einrichtung und Ausstattung
  • Kaufpreis, Zahlungsweise und Fristen
  • Übergabe von Besitz, Schlüsseln und Unterlagen
  • Erklärungen des Verkäufers zu Belastungen und zum Zustand der Immobilie
  • Folgen von Verzug oder Rücktritt
  • Erklärungen zur Eintragung im Grundbuch und zu erforderlichen Genehmigungen

Finanzierung

Wird der Kauf über ein Darlehen finanziert, stellt die Bank in der Regel eigene Anforderungen, zum Beispiel an die Eintragung einer Hypothek. Diese Anforderungen sollten früh mit dem Vertragsentwurf abgestimmt werden.

Erbfolge und Nachfolgeplanung

Gehört Ihnen eine Immobilie in Ungarn, kann im Erbfall ein Verfahren in Ungarn erforderlich sein, auch wenn Sie in einem anderen Land leben. Welches Erbrecht anwendbar ist und ob eine Rechtswahl oder ein Testament sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt, Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer familiären Situation ab. Innerhalb der Europäischen Union sind viele dieser Fragen durch die Europäische Erbrechtsverordnung geregelt. Eine Abstimmung mit Ihrer Beratung im Heimatland ist empfehlenswert. Mehr zu unserer Tätigkeit im Erbrecht: Immobilienrecht & Erbrecht in Ungarn.

Steuern und Abgaben

Mit dem Erwerb, dem Besitz und einer späteren Vermietung oder Veräußerung einer Immobilie können Steuern und Abgaben verbunden sein, in Ungarn und gegebenenfalls in Ihrem Heimatland. Ob und in welcher Höhe sie anfallen, hängt vom Einzelfall ab. Wir weisen Sie auf die rechtlichen Zusammenhänge hin; für die steuerliche Beurteilung empfehlen wir die Einbindung einer Steuerberatung.

Weiter: Häufige Fragen zum Immobilienkauf am Balaton

Ein erstes Gespräch vereinbaren

Sobald Sie ein konkretes Objekt im Blick haben, prüfen wir mit Ihnen die rechtliche Seite – persönlich in Keszthely oder online.

Anfrage zum Immobilienkauf

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.

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