Immobilienkauf am Balaton

Immobilienkauf in Ungarn als ausländischer Käufer

Ob für Ihren Kauf in Ungarn besondere Voraussetzungen oder Genehmigungen gelten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von Ihrer Person, der Immobilie und der Art des Erwerbs ab. Diese Seite zeigt, welche Punkte wir im Einzelfall prüfen.

Staatsangehörigkeit und Wohnsitz

Für Staatsangehörige der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums gelten beim Erwerb von Immobilien in vielen Fällen andere Regeln als für Staatsangehörige anderer Staaten. Für Käufer aus Drittstaaten kann eine behördliche Genehmigung erforderlich sein. Auch für Käufer aus der Schweiz sollte die Rechtslage im Einzelfall geprüft werden. Maßgeblich sind die Umstände Ihres Falls, die wir vor Abschluss eines Vertrags klären.

Die Art der Immobilie

Ob es sich um eine Wohnung, ein Einfamilienhaus, ein Ferienhaus oder ein unbebautes Grundstück handelt, wirkt sich auf die anwendbaren Regeln aus. Von Bedeutung kann auch sein, ob die Immobilie innerhalb oder außerhalb des Ortsgebiets liegt (belterület bzw. külterület) und wie sie im Grundbuch eingetragen ist.

Landwirtschaftliche Flächen

Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen gelten in Ungarn besondere, strenge Regeln für den Erwerb. Gehört zu einer Immobilie eine solche Fläche – etwa ein Weingarten oder ein größeres Gartengrundstück –, muss dies vor jedem weiteren Schritt geklärt werden, weil es die Möglichkeit des Erwerbs grundlegend beeinflussen kann.

Genehmigungen im Zeitplan berücksichtigen

Ist eine Genehmigung erforderlich, sollte der Vertrag dies berücksichtigen, zum Beispiel durch Bedingungen für Zahlung und Übergabe. Wie lange ein Genehmigungsverfahren dauert, hängt vom Einzelfall und von der zuständigen Behörde ab.

Sprache, Urkunden und Vertretung

Für das ungarische Grundbuchverfahren wird eine ungarische Fassung des Vertrags benötigt; zweisprachige Verträge sind üblich. Im Ausland ausgestellte Urkunden, etwa Vollmachten, können eine Beglaubigung oder Apostille sowie eine Übersetzung erfordern. Welche Dokumente Sie benötigen und in welcher Form, besprechen wir mit Ihnen.

Wenn Sie nach Ungarn ziehen möchten

Wer nicht nur eine Immobilie erwirbt, sondern auch seinen Wohnsitz nach Ungarn verlegt, hat weitere Fragen zu klären, etwa zur Anmeldung, zur Krankenversicherung und zu Steuernummern. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Auswandern nach Ungarn.

Weiter: Verträge, Gesellschaften und Erbfolge beim Immobilienkauf

Ein erstes Gespräch vereinbaren

Sobald Sie ein konkretes Objekt im Blick haben, prüfen wir mit Ihnen die rechtliche Seite – persönlich in Keszthely oder online.

Anfrage zum Immobilienkauf

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.

Nach oben scrollen